Inhaberschaft
Rz. 3
Unternehmenskennzeichen sind eine besondere Form der geschäftlichen Bezeichnung und setzen die Existenz eines Unternehmens voraus.
Die Inhaberschaft an Unternehmenskennzeichen fällt mit der Inhaberschaft eines Unternehmens zusammen. Der Inhaber des Unternehmenskennzeichens ist der Unternehmensträger.
Die Inhaberschaft gewährt dem Inhaber ein ausschließliches Recht an einer geschäftlichen Bezeichnung (
§ 15 Abs. 1 MarkenG@).
Ein Unternehmenskennzeichen kann grundsätzlich nicht ohne den zugehörigen Geschäftsbetrieb übertragen werden (siehe Übertragbarkeit,
Rz.4).
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