Beenden
Rz. 6
Der Schutz von Namensrechten und somit von Unternehmenskennzeichen dauert so lange, wie die Unternehmenskennzeichen tatsächlich geführt werden. Sobald die Bezeichnung aufgegeben oder das Unternehmen endgültig eingestellt wird, endet das Schutzrecht (siehe Schutzdauer,
Rz.7).
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