Die Realofferte ist ein Vertragsangebot (siehe
Angebot).
Ein Angebot kann ausdrücklich in mündlicher oder schriftlicher Form erklärt werden (
Offerte) oder durch schlüssiges Verhalten erfolgen. Das schlüssige Verhalten kann in einem tatsächlichen Angebot bestehen.
Beispiel: Die Zusendung unbetellter Ware ist eine Realofferte (siehe
Warenzusendung). Unternehmen der Daseinsvorsoge geben mit dem tatsächliches Bereitstellen von Strom, Wasser, Gas eine Realofferte ab (siehe
Versorgungsvertrag).