Ein
Vertrag kann AGB enthalten.
AGB sind vorformulierte Vertragsbedingungen (Vertragsklauseln) von einer Partei (Verwender) für eine Vielzahl von Verträgen (siehe
AGB).
Verweisen beide Parteien auf ihre widersprechende AGB ist idR anzunehmen, dass die widerprechenden Klauseln nicht in den Vertrag einbezogen werden.
Sind Vertragsklauseln ganz oder teilweise nach
§ 305 Abs. 2 BGB@ nicht Vertragsbestandteil geworden, so bleibt der Vertrag im übrigen wirksam (
§ 306 BGB@).
Besitzer kann ein Mensch oder eine juristische Person (z.B. GmbH) sein. Der Besitzdiener kann nur ein Mensch sein.
Das Thema des Monats umfasst den Begriff des Besitzers und Besitzdieners.
Nähere Informationen, siehe
Detail