Begriff und Bedeutung
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Ein Sukzessivlieferungsvertrag liegt vor, wenn die Vertragsabwicklung im Rahmen eines einheitlichen Vertrags zeitlich fortlaufend, nach und nach (sukzessiv) erfolgt.
Es wird zwischen dem echten und unechten Sukzessivlieferungsvertrag unterschieden.
Beim (echte) Sukzessivlieferungsvertrag steht bei Vertragsschluss die geschuldete Lesitung (z.B. Menge) fest. Die geschuldete Leistung ist konkret bestimmt, z.B. Lexikon in 7 Bänden wird in Teilleistungen geliefert. Der (echte) Sukzessivlieferungsvertrag ist ein Ratenlieferungsvertrag in Form von Teilleistungen gegen Teilzahlungen (siehe
Ratenlieferungsvertrag).
Der unechte Sukzessivlieferungsvertrag ist ein
Bezugsvertrag.
Vom Sukzessivlieferungsvertrag ist der Rahmenvertrag zu unterscheiden (siehe
Rahmenvertrag).
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