Das Mietverhältnis entsteht durch den
Mietvertrag und regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Vermieter und Mieter. Es ist ein
Schuldverhältnis.
Es umfasst die vertraglichen und gesetzlichen Regelungen.
Soweit im Mietvertrag ein Lebenssachverhalt nicht geregelt ist, regeln gesetzliche Vorschriften die rechtlichen Beziehung zwischen Vermieter und Mieter.
Das Mietverhältnis ist zugleich ein Dauerschuldverhältnis, da das vertragliche Verhältnis auf Dauer angelegt ist (siehe
Dauerschuldverhältnis).