Durch den Kaufvertrag wird ein Schuldverhältnis begründet (siehe
Kaufvertrag).
Eine Stückkauf liegt vor, wenn nach dem Vertragsinhalt eine Sache geschuldet wird, die von anderen Sachen leicht unterscheidbar und einzigartig ist.
Wird ein Einzelstück oder ein gebrauchtes Massenprodukt geschuldet, das von anderen Sachen gleicher Art eindeutig unterscheidbar ist, liegt eine Stückkauf vor
Beispiel: Beim Kauf eines gebrauchten Handys mit zwei Kratzern auf dem Display liegt ein Stückkauf vor. Durch die Kratzer ist die Sache problemlos von Geräten der gleichen Marke und Baureihe unterscheidbar (individualisierbar).
Vom Stückkauf ist der Gattungskauf zu unterscheiden (siehe
Gattungskauf).