Gesamtschuld
Der Begriff der Gesamtschuld erfordert, dass mehrere Schuldner demselben Gläubiger zur gleichartigen Leitung verpflichtet sind.
Die Gesamtschuld erfordert eine Schuldnermehrheit.
Die Gesamtschuld kann entstehen
- durch einen einheitlichen Vertrag oder
- durch verschiedene Schuldgründe, wobei die Schulden gleichrangig (gleichstufig) nebeneinander bestehen
Haften mehrere Schuldner demselben Gläubiger nicht gleichstufig, dann kann keine Gesamtschuld vorliegen, z.B. bei einer Haftung als Bürge (siehe Inhaltsübersicht, 5. Schuldgrund).
Besitzer kann ein Mensch oder eine juristische Person (z.B. GmbH) sein. Der Besitzdiener kann nur ein Mensch sein.
Das Thema des Monats umfasst den Begriff des Besitzers und Besitzdieners.
Nähere Informationen, siehe
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