Fristen und Termine
Rz. 1
Die Frist bestimmt einen abgrenzbaren Zeitraum.
Der Termin bestimmt einen bestimmten Zeitpunkt.
Fristen undf Termine sind in
§ 186 ff BGB@ geregelt. Auf diese Regelungen wird auch in der Zivilprozessordnung (
§ 222 ZPO@) und im Verwaltungsverfahrensrecht (§ 1 VwVfG) verwiesen.
Bei der Berechnung von Fristen unterscheidet das Gesetz zwischen Fristbeginn und Fristende.
Der Fristbeginn hat Einfluss auf die Berechnung des Fristendes.
Es gibt
- Tagesfristen (siehe Tagesfristen, Rz.6)
- Wochenfristen (siehe Wochenfristen, Rz.7)
- Monatsfristen (siehe Monatsfristen, Rz.8)
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Rz. 2 >>