Allgemeines
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten eine Willenserklärung dem Adressaten zu übermitteln.
Der
Zugang einer empfangsbedürftigen Willenserklärung unter Einsatz eines Kommunikationsmittels oder einer Mittelsperson ist erst dann vollendet, wenn die Kenntnisnahme durch den Empfänger möglich und nach der
Verkehrsanschauung zu erwarten ist
Als Mittelspersonen kommen in Betracht, z.B.:
- Empfangsbote (z.B. Ehefrau)
- Erklärungsbote (z.B. Hausmeister, Nachbar, Besucher)
Besitzer kann ein Mensch oder eine juristische Person (z.B. GmbH) sein. Der Besitzdiener kann nur ein Mensch sein.
Das Thema des Monats umfasst den Begriff des Besitzers und Besitzdieners.
Nähere Informationen, siehe
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