Einfache Schriftformklausel
Rz. 4
Eine einfache Schriftformklausel regelt, dass Änderungen und Ergänzungen des Vertrags der Schriftform bedürfen.
Klauselbeispiel: Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Bei der einfachen Schriftformklausel können die Vertragsparteien die vereinbarte Schriftformerfordernis für eine Vertragsänderung nachträglich (nach Vertragsschluss) jederzeit schlüssig und formlos aufheben.
Eine doppelte Schriftformklausel kann verhindern, dass der Schriftformzwang nachträglich mündlich geändert wird.
<< Rz. 3 ||
Rz. 5 >>