Vertragsarten
Rz. 3
Es gibt unterschiedliche Vertragsarten.
Die Vertragsarten können untergliedert in
- typische Verträge (gesetzliche Vertragstypen)
Die typischen Verträge sind die gesetzlich geregelten Verträge. Für jeden Vertragstyp hat der Gesetzgeber spezielle Hauptpflichten festgelegt, z.B. der Kaufvertrag hat andere Hauptpflichten als der Mietvertrag (siehe Typischer Vertrag,
Rz.4).
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