Dauerhafte Verbindung
Rz. 7
Bestandteile haben eine Herstellungsfunktion. Fehlt ein Bestandteil, ist die Hauptsache noch nicht vollständig. Daher werden Bestandteile einer beweglichen Sache dauerhaft mit einer anderen beweglichen Sache verbunden. Davon abzugrenzen ist das Zubehör.
Das Zubehör ist eine bewegliche Sache. Sie hat keine Herstellungsfunktion. Sie dient lediglich dem wirtschaftlichen Zweck der Hauptsache und kann daher auch vorübergehend mit der Hauptsache verbunden werden (siehe
Zubehör).
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