Tatbestandsmerkmale
Rz. 2
Ein Rechtsgeschäft entsteht, wenn alle Merkmale eines Rechtsgeschäfts vorliegen (sog. Tatbestandserfüllung).
Die Merkmale eines Rechtsgeschäfts sind
- eine Willenserklärung oder
- mehrere Willenserklärungen
Der Vertrag ist ein Rechtsgeschäft. Er benötigt mindestens zwei übereinstimmende Willenserklärungen für die Entstehung (siehe Entstehung).
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