Meisterprüfung
Rz. 5
Die Meisterprüfung ist in vier Teile gegliedert:
- fachtheoretische Prüfung,
- wirtschaftliche und rechtliche Prüfung,
- arbeitspädagogische Prüfung (dient dem Nachweis zur Ausbildungsberechtigung)
In die Handwerksrolle (siehe Handwerksrolle,
Rz.21) können nicht nur Personen mit der Meisterprüfung eingetragen werden, sondern auch Personen mit einem Hochschulabschluss. Erforderlich ist aber eine dem betreffenden zulassungspflichtigen Handwerks gleichwertige deutsche staatliche oder staatlich anerkannte Prüfung (siehe Hochschulabschluss,
Rz.28).
In die Handwerksrolle können auch Personen ohne Meisterprüfung oder ohne technischem Hochschulabschluss eingetragen werden, wenn sie eine Ausübungsberechtigung oder Ausnahmebewilligung erhalten haben (siehe Handwerksrolle,
Rz.21)
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