Sacheigenschaft
Rz. 2
Die Eigenschaften einer Sache sind die wertbildende Faktoren (Merkmale) der Sache.
Zu den Eigenschaften einer Sache gehören
- die natürlichen Merkmale der Sache (z.B. Material, Größe).
- außerhalb der Sache liegende Umstände, die der Sache dauerhaft anhaften und für die Wertschätzung oder Verwendbarkeit der Sache von Bedeutung sind (z.B. Alter oder Herkunft einer Sache, Lage eines Grundstücks).
Beispiel: Bei einem Auto ist das Baujahr für die Wertschätzung von Bedeutung. Der Irrtum über das Baujahr eines Autos begründet einen Eigenschaftsirrtum.
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