Einzelfälle
Rz. 26
Es gibt Sachverhalte, bei denen nicht eindeutig ist, ob der Erklärende einen Rechtsbindungswillen hat z.B.
- Speisekarte, Rundschreiben
- Zusendung unbestellter Ware
- Versandhandel, Internetkauf
Weitere Einzelfälle....
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