Übersicht
Rz. 1
Die Willenserklärung ist eine Erklärung mit rechtserheblichem Charakter. Sie ist auf die Herbeiführung eines rechtsgeschäftlichen Erfolgs gerichtet, z.B. Begründung, inhaltliche Änderung oder Beendigung eines privaten Rechtsverhältnisses (siehe
Willenserklärung).
Die Bestandteile der Willenserklärung sind
Der Wille kann unterteilt werden in Handlungswillen, Rechtsfolgewillen und Geschäftswillen.
Eine Erklärung ohne einen Handlungswillen ist rechtlich keine Willenserklärung (siehe Handlungswille,
Rz.3).
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Rz. 2 >>