Widerrufsfrist
Rz. 5
Der Widerruf kann nur innerhalb der Widerrufsfrist erfolgen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage (
§ 355 Abs. 2 BGB@).
Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung (
§ 355 Abs. 1 BGB@), d.h. der Zugang der Widerrufserklärung oder Warensendung kann auch nach Ablauf der Widerrufsfrist erfolgen.
Die Widerrufsfrist beginnt mit Vertragsschluss, soweit nichts anderes bestimmt ist (
§ 355 Abs. 2 BGB@). Sonderregelungen verlangen für den Beginn der Widerrufsfrist eine Belehrung über das Widerrufsrecht. Im Fernabsatzrecht ist zusätzlich geregelt, dass bei einem Verbrauchsgüterkauf die Frist erst beginnt, wenn der Verbraucher die Ware erhalten hat (siehe
Widerrufsfrist).
Ist ein Widerruf rechtzeitig erfolgt, ist der Verbraucher nicht mehr an seine auf den Vertragsschluss gerichtete Willenserklärung gebunden (
§ 355 BGB@). Der Vertrag wird nach dem Rücktrittsrecht rückabgewickelt (siehe
Rechtsfolgen).
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