Der Name dient der Bezeichnung (Kennzeichnung) einer Person und Unterscheidung von anderen Personen.
Der Name wird durch das Namensrecht geschützt.
Das Namensrecht ist in
§ 12 BGB@ geregelt und schützt die Namensbeeinträchtigung und Namensanmaßung (siehe
Namensschutz).
Der Namensschutz bezieht sich auf
- den Namen einer natürlichen oder juristischen Person (siehe dazu Personennamen).
Beim Adelstitel ist zwischen Namensrecht und Standesrecht zu unterscheiden (siehe dazu
Adelstitel)