Alter
Rz. 8
Zu den Eigenschaften einer Sache gehören nicht nur die natürlichen Merkmale der Sache (z.B. Material, Größe). Auch außerhalb der Sache liegende Umstände,
- die der Sache dauerhaft anhaften und
- für die Wertschätzung oder Verwendbarkeit der Sache von Bedeutung sind,
sind Eigenschaften der Sache.
Das Alter ist eine Eigenschaft einer Sache (vgl. BGH, 26. Oktober 1978 - VII ZR 202/76 unter I.3).
Beispiel: Das Alter eines Autos ist kein natürliches Merkmal der Sache, sondern ist ein Umstand der außerhalb der Sache liegt. Ein Serienfahrzeug hat die gleichen natürlichen Merkmale, wie andere Fahrzeuge aus der Serie. Das Baujahr kann unterschiedlich sein und ist für die Wertschätzung eines Autos aus der gleichen Serie von Bedeutung.
<< Rz. 7 ||
Rz. 9 >>