Auftragsbestätigung
Rz. 3
Die Auftragsbestätigung ist die Annahme (Bestätigung) des Kundenauftrags (Angebots). Der Annehmende teilt dem Antragenden mit, dass er den Auftrag annimmt. Es kommt zum Vertragsschluss.
Von der Auftragsbestätigung ist das Bestätigungsschreiben zu unterscheiden. Das
Bestätigungsschreiben bestätigt ein bereits geschlossener Vertrag.
Liegt eine abgeänderte Annahme vor, dann spricht man von einer modifizierten Auftragsbestätigung.
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