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Darlehensvertrag (Vereinbarungsdarlehen)

Durch den Darlehensvertrag wird der Darlehensgeber verpflichtet, dem Darlehensnehmer einen Geldbetrag in der vereinbarten Höhe zur Verfügung zu stellen. Regelmäßig kommt es zur Auszahlung des Darlehensbetrags.

Bei einem Vereinbarungsdarlehen erfolgt keine Auszahlung.

Bei einem Vereinbarungsdarlehen vereinbaren die Parteien, dass ein Geldbetrag, der aus einem anderen Grund geschuldet ist, als Darlehen geschuldet sein soll, d.h. ein bestehende Geldschuld wird in eine Darlehensschuld umgewandelt.

Beispiel: Der Gläubiger einer Geldforderung vereinbart mit seinem Geldschuldner in Höhe der bestehenden Geldschuld ein Darlehen. Es erfolgt eine Umwandlung der bestehenden Geldschuld in eine Darlehensschuld.

Durch eine solche Vereinbarung kann jede Geldschuld in eine Darlehensverbindlichkeit umgewandelt werden. Da bei der Schuldumwandlung die darlehenstypische Geldauszahlung wegfällt, wird ein solches Darlehen auch Vereinbarungsdarlehen genannt.

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Dokument-Nr. 000506 (Details, unten bei Hinweise), © jura-basic 2022

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