Rechtswirkung
Rz. 7
Das Rechtsgeschäft ist ein Mittel zur Gestaltung von rechtlichen Beziehungen zwischen Personen (z.B. Vertragsbegründung, Vertragsauflösung) und erfordert eine oder mehrere
Willenserklärungen.
Die Willenserklärung bringt den Willen zur Herbeiführung einer Rechtsfolge zum Ausdruck. Das Rechtsgeschäft dient der Umsetzung des geäußerten Willens. Es führt die gewollte Rechtsfolge herbei, z.B. der Vertrag bewirkt die gewollte rechtliche Bindung der Parteien.
Die Wirkung des Rechtsgeschäfts ist die Herbeiführung der gewollten Rechtsfolge.
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