Im Schuldrecht ist die Konfusion die Vereinigunung von Schuldner und Gläubiger in einer Person.
Durch Konfusion erlischt ein Recht, z.B. eine Forderung erlischt, wenn Gläubiger und Schuldner einer Forderung in einer Person zusammenfallen
Durch Konfusion erlischt auch ein Vertragsverhältnis, z.B. wenn der Mieter einer Wohnung durch Erwerb zum Eigentumer der Wohnung und somit Vermieter wird (BGH, 27. 04. 2016 – VIII ZR 323/14, Leitsatz).
Beispiel: Ein Mietverhältnis (
Mietvertrag) erlischt durch Konfusion, wenn der Mieter nachträglich das mit dem Recht zur Gebrauchsnutzung verbundene Eigentum an der Mietsache erwirbt (BGH aaO,4; Leitsatz).