Zweigstelle
Rz. 11
Eine handwerkliche Zweigniederlassung oder Zweigstelle ist eine vom Geschäftssitz eines Unternehmens örtlich getrennte wirtschaftlich unselbständige Betriebsstätte. Bei einer Zweigstelle werden dieselben Leistungen erbracht, wie im Hauptbetrieb. Ein Meister kann zwei Betrieb führen, dies ist nicht unzulässig (siehe Meisterpflicht,
Rz.6).
Von einer Zweigstelle (Außenstelle) ist der handwerkliche Nebenbetrieb zu unterscheiden. In einem handwerklichen Nebenbetrieb werden nicht dieselben Leistungen erbracht, wie im Hauptbetrieb, sondern Tätigkeiten, die die Leistungen des Hauptbetriebs sinnvoll ergänzen und erweitern, z.B. Fleischerei in Lebensmittelladen oder Reparaturwerkstatt im Elektrofachhandel (siehe Nebenbetriebe,
Rz.9).
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