Zulassungsfreies Handwerk
Rz. 17
Neben dem zulassungspflichtigen Handwerk (Anlage A der HwO) gibt es auch das zulassungsfreie Handwerk.
Die zulassungsfreien handwerklichen Tätigkeiten sind in Anlage B, Abschnitt 1 der HwO geregelt.
Für diese handwerklichen Tätigkeiten ist ein Meisterbrief nicht erforderlich. Der Meisterbrief kann aber erworben werden.
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