Handwerksrolle
Rz. 21
Die Handwerksrolle ist das Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungspflichtigen Handwerks (vgl.
§ 6 HwO@).
Als Inhaber eines Betriebs eines zulassungspflichtigen Handwerks wird eine natürliche oder juristische Person oder eine Personengesellschaft in die Handwerksrolle eingetragen, wenn der Betriebsleiter die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle mit dem zu betreibenden Handwerk oder einem mit diesem verwandten Handwerk erfüllt. Voraussetzung für die Eintragung in die Handwerksrollen ist z.B., dass der Betriebsleiter in dem von ihm zu betreibenden Handwerk die Meisterprüfung bestanden hat (siehe
Handwerksrolle).
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