Rz. 3
Ein Handwerksbetrieb erfordert eine handwerksmäßige Tätigkeit. Eine handwerksmäßige Tätigkeit ist eine Tätigkeit mit der Hand. Davon zu unterscheiden ist die industrielle Fertigung (siehe Handwerksmäßigkeit, Rz.4).
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Fragen zum Arbeitsverhältnis?
Haben Sie Fragen zum Arbeitsverhältnis, insbesondere zum Urlaub und Urlaubsabgeltung, zur Krankheit, zur Kündigung oder zur Arbeitszeit (insbesondere Bereitschaftsdienst, Überstunden), dann siehe Details.
Hinweise
Beitrag/Dokument-Nr. 000539, Fachgebiet: Handelsrecht- u. Gesellschaftsrecht, Stand: 05.11.2019