Firma
Rz. 14
Die Firma ist handelsrechtlich der Name eines Kaufmanns (
§ 17 HGB@).
Ein Kaufmann ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt (
§ 1 HGB@). Kaufmann kann auch eine Personengesellschaft sein. Erforderlich ist aber, dass die Personengesellschaft ein Handelsgewerbe betreibt. Die OHG und KG sind Personengesellschaften, die ein Handelsgewerbe betreiben. Sie sind im Handelregister eingetragen.
Die GbR kann daher rechtlich keine Firma führen. Der Name der GbR ist eine Geschäftsbezeichnung.
Sofern die GbR ins Handelsregister eingetragen werden soll, wandelt sich die GbR zu einer OHG. OHG und GbR haben gemeinsam, dass alle Gesellschafter persönlich und unbeschränkt haften. Die OHG steht im Handelsregister, die GbR nicht (siehe
OHG).
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