Besteuerung
Rz. 30
Eine Personengesellschaft ist nicht einkommensteuerpflichtig, aber gewerbesteuerpflichtig.
Bei einer Personengesellschaft werden die erzielten Einkünfte steuerlich nicht der Gesellschaft, sondern den Gesellschaftern zugerechnet. Daher erfolgt die Besteuerung der Ergebnisse der Personengesellschaft bei den Gesellschaftern.
Von der Einkommensteuer ist die Gewerbesteuer zu unterscheiden. Der Gewerbesteuer unterliegt jeder Gewerbebetrieb im Inland (
§ 2 Abs. 1 GewStG@), sofern er nicht nach
§ 3 GewStG@ von der Gewerbesteuer befreit ist.
Details zur Einkommensteuer und Gewerbesteuer, siehe
Personengesellschaften
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