Fristen und Termine
Rz. 1
Die Frist bestimmt einen abgrenzbaren Zeitraum.
Der Termin bestimmt einen bestimmten Zeitpunkt.
Bei der Berechnung von Fristen unterscheidet das Gesetz zwischen Fristbeginn und Fristende.
Der Fristbeginn hat Einfluss auf die Berechnung des Fristendes.
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Rz. 2 >>