Zahlungsraten
Rz. 17
Ein Darlehensnehmer bezahlt das erhaltene Geld (Darlehen) regelmäßig nicht in einem Betrag, sondern in mehreren Raten (sog. Zahlungsraten) zurück.
Bei einem unverzinslichen Darlehen entspricht die Zahlungsrate der Tilgungsrate.
Bei einem verzinslichen Darlehen ist zur Erfüllung des Darlehensvertrags neben der Tilgung (Rückzahlung) des Darlehensbetrags zusätzlich die Bezahlung der geschuldeten Zinsen notwendig, d.h. eine Zahlungsrate enthält einen Tilgungsbetrag und Zinsbetrag (siehe Tilgung,
Rz.18).
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