Verbraucherschutz
Rz. 34
Der gesetzliche Verbraucherschutz gilt für den Verbraucherdarlehensvertrag. Der Verbraucherdarlehensvertrag ist ein entgeltlicher Darlehensvertrag zwischen einem Unternehmer als Darlehensgeber und einem Verbraucher als Darlehensnehmer.
Zum Schutz des Verbrauchers gibt es gesetzliche Regelungen mit nachstehenden Inhalten:
- Vorvertragliche Informationspflichten
Für ein unentgeltliches Darlehen gibt es nur einen beschränkten Verbraucherschutz.
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