jura-basic (Darlehensvertrag Tilgungsdarlehen) - Grundwissen
   
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Darlehensvertrag (Der Darlehensvertrag)

Tilgungsdarlehen

Rz. 39

Das Tilgungsdarlehen ist ein Darlehen, das mit regelmäßigen Tilgungsraten zurückzuzahlen ist, z.B. die Vertragsparteien vereinbaren eine monatliche Tilgung von 500 EUR. Mit jeder erbrachten Tilgungsrate sinkt der noch offene Darlehensbetrag.

Bei einem verzinslichen Darlehen sinkt nach jeder geleisteten Tilgungsrate die Zinsschuld. Bei einem verzinslichen Darlehen ist für das Tilgungsdarlehen wesentlich, das die Zahlungsraten (bestehend aus Tilgung und Zinsen) während der Laufzeit sinken, da zwar der Tilgungsbetrag gleich (unverändert) bleibt, aber die Zinsen immer weniger werden. Das Tilgungsdarlehen wird auch als Abzahlungsdarlehen bezeichnet. Das Abzahlungsdarlehen ist ein Darlehen mit fallenden Jahresleistungen (siehe Abzahlungsdarlehen).

Bei einem verzinslichen Annuitätendarlehen bleibt die Zahlungsrate während der Laufzeit gleich (siehe Annuitätendarlehen).


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Dokument-Nr. 000182 (Details, unten bei Hinweise), © jura-basic 2022

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