Schuldverschreibung
Rz. 45
Die Schuldverschreibung ist eine Urkunde (Papier mit Erklärung) in der sich der Aussteller zu einer Leistung gegen Vorlage der Urkunde verpflichtet. Ohne Vorlage der Urkunde ist der Aussteller (Schuldner) nicht zur versprochenen Leistung verpflichtet, z.B. Geldnehmer nimmt Geld vom Geldgeber und gibt dem Geldgeber eine Schuldverschreibung. In diesem Fall muss der Geldnehmer das Geld nur gegen Vorlage des Schriftstücks ausbezahlen (siehe
Schuldverschreibung).
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