Restschuld
Rz. 19
Die Restschuld ist der noch offene Geldbetrag nach Ablauf des Darlehensvertrags.
Eine Restschuld verbleibt, wenn bei Vertragsschluss die Zahlungsraten nicht so bemessen sind, dass am Ende der Laufzeit die Darlehensschuld vollständig zurückbezahlt ist. In diesem Fall hat der Darlehensnehmer den Restbetrag mit einer Zahlung zu begleichen. Hat der Darlehensnehmer das Geld zur Restzahlung nicht, dann ist eine Anschlussfinanzierung notwendig.
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