Geldkredit
Rz. 10
Bei einem
Geldkredit überlässt der Kreditgeber dem Kreditnehmer einen bestimmten Geldbetrag.
Der Geldkredit ist der Oberbegriff für Darlehen und Finanzierungshilfen.
Beim Darlehensvertrag ist der Darlehensgeber verpflichtet, dem Darlehensnehmer einen Geldbetrag zur Verfügung zu stellen d.h. das Geld dem Darlehensnehmer zu übergeben oder zu überweisen.
Bei der Finanzierungshilfe ist dies nicht der Fall. Bei der Finanzierungshilfe wird lediglich die Fälligkeit der Geldforderung hinausgeschoben, d.h. der Geldgläubiger fordert das Geld erst später ein (siehe (
Finanzierungshilfen).
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