Bereitstellungszinsen
Rz. 21
Bereitstellungszinsen sind das Entgelt für die Bereitstellung eines Darlehensbetrags.
Teilweise wird der Darlehensbetrag nicht sofort nach dem Vertragsabschluss ausbezahlt, sondern erst später. Da die Darlehenszinsen das Entgelt für die Geldüberlassung sind, hat der Darlehensgeber ohne Auszahlung des Geldes keinen Anspruch auf Darlehenszinsen (siehe Zinsen,
Rz.14).
Für die Zeit bis zur Auszahlung des Geldes verlangen die Banken einen Bereitstellungszins (siehe
Bereitstellungszinsen).
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