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Kreditvertrag

Begriff und Bedeutung

Rz. 1

Der Kreditvertrag ist ein Vertrag über einen Geldkredit. Er ist ein Vertrag zwischen Kreditgeber und Kreditnehmer. Der Kreditvertrag kommt durch übereinstimmende Willenserklärungen (Angebot und Annahme) zustande (sog. Vertragsschluss).

Durch den Kreditvertrag wird

  • der Kreditgeber verpflichtet dem Kreditnehmer einen Geldbetrag in der vereinbarten Höhe zur Verfügung zu stellen

  • der Kreditnehmer ist verpflichtet einen geschuldeten Zins zu zahlen und bei Fälligkeit den zur Verfügung gestellte Geldbetrtag zurückzuerstatten.

Diese Pflichten sind die Hauptpflichten des Kreditvertrags. Sie stehen in einem Gegenseitigkeitsverhältnis. Der vereinbarte Kreditzins ist die Gegenleistung für die Geldüberlassung (Kreditgewährung). Daher ist der Keditvertrag ein gegenseitiger Vertrag.

Die Kreditgewährung ist die Hauptleistungspflicht des Kreditgebers. Sie ist ein prägendes Wesensmerkmal des Vertrags und gibt dem Vertrag seinen Namen.

Durch den Kreditvertrag mit seinen Pflichten wird ein Rechtsverhältnis begründet, das ein Schuldverhältnis ist.

Im Bürgerlichen Gesetzbuch wird der Kreditvertrag namentlich nicht genannt. Der Kreditvertrag über einen Geldkredit ist rechtlich ein Darlehensvertrag. Der Darlehensvertrag ist ein im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelter Vertragstyp (sog. gesetzlicher Vertragstyp). Rechtlich ist der Kreditgeber (Geldgeber) der Darlehensgeber und der Kreditnehmer (Geldnehmer) ist der Darlehensnehmer.

Bei einem Darlehensvertrag (Kreditvertrag) sind die vereinbarten Zinsen, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nach dem Ablauf je eines Jahres und, wenn das Darlehen vor dem Ablauf eines Jahres zurückzuzahlen ist, bei der Rückzahlung zu entrichten (§ 488 Abs. 2 BGB@). Die Kreditzinsen sind das Entgelt für das zur Verfügung gestellte Geld und abhängig von der Überlassungszeit (Laufzeit des Kredits). Werden Zinsen (Kreditzinsen) vereinbart, wird regelmäßig kein Geldbetrag für die Kreditgewährung angegeben, sondern es wird ein Zinssatz (Prozentsatz) vereinbart, z.B. "Der Geldkredit ist mit 3 % für das Jahr zu verzinsen". Daraus ist dann der Zinsbetrag, die Kreditzinsen, zu berechnen.

Mehr zum Thema Darlehensvertrag, siehe Darlehensvertrag.


|| Rz. 2 >>

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Dokument-Nr. 0001680 (Details, unten bei Hinweise), © jura-basic 2022

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