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Vertrag (Antrag, Angebot)

Befristeter Antrag

Rz. 11

Der befristete Antrag ist ein Antrag, den der Antragende zeitlich befristet hat. Diese Frist gilt für ihn selbst. Während der Frist ist der Antragende an seinen Antrag gebunden (sog. Bindungsfrist). Während der Bindungsfrist kann der Antragende den Antrag nicht ändern (siehe Bindungsfrist, Rz.8).

Mit Ablauf der Frist erlischt der Antrag nicht. Der Antrag besteht fort, allerdings ohne bindende Wirkung. Der bindende Antrag wird widerruflich. Der Antragende kann den Antrag widerrufen, solange dieser nicht angenommen ist.

Beispiel: Der Verkäufer macht dem Kunden ein Angebot und begrenzt die Dauer des Angebots auf 2 Tage. Nach Ablauf der Bindungszeit besteht der Antrag fort, der Kunde kann das Angebot noch annehmen. Der Verkäufer hat nach dem Ablauf der Bindungszeit die Möglichkeit sein Angebot zu widerrufen, solange der Kunde das Angebot nicht angenommen hat.

Weitere Themen zu befristeten Antrag (siehe befristet, Rz.10)


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Dokument-Nr. 000236 (Details, unten bei Hinweise), © jura-basic 2022

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