Privatpersonen
Rz. 41
Der Darlehensvertrag ist ein Vertrag zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer über ein Darlehen (siehe
Darlehensvertrag).
Der Darlehensvertrag wird auch als privater Darlehensvertrag und das Darlehen als Privatdarlehen bezeichnet, wenn Darlehensgeber und Darlehensnehmer jeweils Privatpersonen sind.
Die Bezeichnungen „privater Darlehensvertrag“ oder "Privatdarlehen" dienen als Abgrenzung zum Kreditvertrag.
Ein Darlehensvertrag wird regelmäßig als Kreditvertrag bezeichnet, wenn der Geldgeber (Darlehensgeber) eine Bank ist (siehe
Kreditvertrag).
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